Fruchtsäfte verschiedenster Art (darunter auch Wein, bevor er beginnt zu gären und Alkohol zu produzieren) werden meistens „geklärt“, d.h. von Schwebstoffen befreit. Dabei kommen oft Gelatine oder Hühnereiweiß zum Einsatz. Das große Problem ist: da diese Produkte keine Inhaltsstoffe sind, sondern nach der Behandlung wieder entfernt werden, sind sie nicht kennzeichnungspflichtig.

Leider ist es sehr schwierig, herauszufinden, ob ein entsprechendes Produkt vegan ist, oder nicht. Abgesehen von einer Nachfrage beim Hersteller kann man sich nur mit Nachschlagen behelfen – glücklicherweise liegen einige Listen mit dahingehenden Daten z.B. bei der veganen Gesellschaft auf (hier der Link zur Produktdatenbank). Sogar natürtrübe Säfte können geklärt sein. Der Lichtblick: Auf EU-Ebene wird bereits über eine Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte gesprochen.

-Ag