Deutsche und österreichische Biersorten (ausgenommen Exportprodukte) müssen aufgrund des geltenden Reinheitsgebotes vegan sein: Als Zutaten sind ausschließlich

  • Wasser,
  • Hopfen,
  • Gerste,
  • Hefe

und – bei hochgärigen Bieren – Zucker erlaubt. Auch die von Fruchtsäften bekannte Problematik mit der Klärung wird durch diese gesetzliche Regelung umgangen, da Filterung bzw. Klärung zwar grundsätzlich erlaubt ist, jedoch nur mittels eng eingegrenzter Methoden.

Schwieriger ist die Situation bei ausländischen Bieren, da hier die Gesetzeslage noch weniger spezifisch ist. Insbesondere wird beispielsweise englischen Ales oft Honig zugesetzt – hier ist diese Datenbank hilfreich. Hinzu kommt – auch bei heimischen Bieren – noch die Frage nach dem Etikettkleber, der häufig nichtvegan ist. Uneingeschränkt vegan sind auch heimische Biere somit nur aus dem Fass oder aus der Dose.

-Ag