Ist Veganismus eine Religion?

15.1.2026

"Veganismus ist doch wie eine Religion!" - diesen Satz hört man oft, meist als Vorwurf. Aber stimmt das eigentlich? Und was bedeutet es rechtlich?

Die kurze Antwort: Nein, Veganismus ist keine Religion. Er ist aber eine geschützte Weltanschauung - und das macht rechtlich einen wichtigen Unterschied.

Religion vs. Weltanschauung: Der Unterschied

Merkmal Religion Weltanschauung
Bezugspunkt Höheres Wesen, Transzendenz Ethische Prinzipien, Vernunft
Grundlage Offenbarung, Glaubenssätze Philosophie, rationale Überlegung
Organisation Oft institutionalisiert Oft individuell gelebt
Beispiele Christentum, Islam, Buddhismus Humanismus, ethischer Veganismus

Laut der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) ist eine Weltanschauung "eine umfassende Deutung von Welt und menschlichem Leben, die allerdings ohne Transzendenzbezug auskommt."

Veganismus basiert auf der ethischen Überlegung, dass Tiere nicht für menschliche Zwecke ausgebeutet werden sollten - eine philosophische Position, kein religiöser Glaube.

Die offizielle Definition

Die Vegan Society definiert Veganismus seit 1988 als:

"Eine Philosophie und Lebensweise, die versucht - soweit wie möglich und praktikabel - alle Formen der Ausbeutung von und Grausamkeiten gegenüber Tieren zu vermeiden."

Bemerkenswert: Die Definition spricht von "Philosophie", nicht von "Glaube" oder "Religion".

Chronologie der Gerichtsurteile

2020: Der britische Präzedenzfall

Im Januar 2020 erkannte ein Gericht in Norwich (Großbritannien) an, dass "ethischer Veganismus" ein "philosophical belief" ist - eine Weltanschauung, die nach dem Equality Act 2010 rechtlich geschützt ist.

Der Fall: Jordi Casamitjana klagte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, die League Against Cruel Sports, wegen Diskriminierung aufgrund seiner veganen Überzeugungen.

Das Urteil: Ethischer Veganismus erfüllt die Kriterien für eine geschützte "philosophische Überzeugung". Damit genießen Veganer im Arbeitsrecht den gleichen Schutz wie Angehörige von Religionen.

Wichtig: Viele deutschsprachige Medien berichteten fälschlich, Veganismus sei als "Religion" anerkannt worden. Das ist ein Übersetzungsfehler - "philosophical belief" bedeutet "weltanschauliche Überzeugung", nicht "religiöser Glaube".

2022: Das deutsche Grundsatzurteil

Das Verwaltungsgericht Münster entschied in einem wegweisenden Urteil: Säkularethischer Veganismus fällt unter den Schutz von Artikel 4 Grundgesetz - die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit.

Der Fall: Ein Berufsoffizier der Bundeswehr lebte aus ethischen Gründen vegan und machte Ansprüche bezüglich Trennungstagegeld geltend.

Das Urteil: Das Gericht bezeichnete seine vegane Lebensweise als "Ausdruck einer verfestigten, konsequenten und ethisch begründeten umfassend veganen Lebensweise" und erkannte sie als vom Grundrecht der Weltanschauungsfreiheit geschützt an.

2024: Der österreichische Testfall

Im November 2024 verhandelte das Landesverwaltungsgericht Tirol einen aufsehenerregenden Fall.

Der Hintergrund: Nach der Besetzung der ÖVP-Zentrale in Innsbruck im Sommer 2024 wurde ein veganer Tierschützer festgenommen und 20½ Stunden festgehalten. Trotz mehrmaliger Mitteilung, dass er vegan ist, erhielt er nur 6 Scheiben trockenes Weißbrot und 100g Marmelade. Dazu brachte man ihm Kuhmilchbutter und Kuhmilchkaffee - "Veganes habe man nicht."

Die Beschwerde: VGT-Obmann-Stellvertreter Georg Prinz erhob eine Maßnahmenbeschwerde. Er argumentierte: "Der Veganismus ist ganz eindeutig eine Weltanschauung für mich, wie sie von der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 9 und 14 geschützt ist."

Der aktuelle Stand: Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Falls positiv entschieden wird, hätte das weitreichende Konsequenzen für Österreich.

2025: Das bayerische Gegenurteil

Im September 2025 entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 203 StObWs 239/25) in einem anderen Fall:

Der Fall: Ein zu fünf Monaten Haft verurteilter Mann beantragte vegane Mahlzeiten im Gefängnis. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an.

Das Urteil: Ein Strafgefangener in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das Gericht argumentierte: "Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und der Vielfältigkeit weltanschaulicher Überzeugungen kann nicht jeder Strafgefangene verlangen, dass die Anstaltsküche eine auf ihn zugeschnittene Kost zubereitet."

Aber: Das Gericht bestätigte gleichzeitig, dass jedem Strafgefangenen "die Möglichkeit eröffnet werden muss, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren" - etwa durch Selbstverpflegung.

Was die Urteile bedeuten

Die Rechtslage ist komplex und entwickelt sich weiter:

Land Schutzstatus Praktische Bedeutung
Großbritannien Geschützt (seit 2020) Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz
Deutschland Geschützt unter Art. 4 GG (2022) Grundrechtlicher Schutz, aber kein Anspruch auf vegane Gefängniskost (2025)
Österreich Entscheidung ausstehend Könnte vegane Optionen in Schulen, Gefängnissen, Bundesheer bedeuten

Europäische Perspektive

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 1993 anerkannt, dass die Entscheidung, sich aus ethischen Gründen vegan zu ernähren, unter den Schutz von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen kann.

Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG verbietet Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung - und sollte daher auch ethischen Veganismus schützen.

Was das für deinen Alltag bedeutet

Am Arbeitsplatz: In Großbritannien und Deutschland genießen Veganer Diskriminierungsschutz. Eine Kündigung wegen veganer Überzeugungen wäre anfechtbar.

In Schulen und Kindergärten: Der Trend geht zu mehr veganen Optionen, aber ein durchsetzbarer Rechtsanspruch hängt vom Land ab.

Im Gefängnis: In Deutschland ist vegane Kost kein garantiertes Recht (Bayern 2025), aber die Möglichkeit zur Selbstverpflegung muss gegeben sein.

Beim Bundesheer: Falls das österreichische Gericht positiv entscheidet, müssten lederfreie Alternativen angeboten werden.

Fazit

Veganismus ist keine Religion - und das war auch nie die Behauptung. Er ist eine ethisch begründete Weltanschauung, die zunehmend rechtliche Anerkennung findet.

Die Urteile zeigen: Der Schutzstatus ist da, aber die praktische Umsetzung variiert. Während Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz relativ klar ist, bleibt die Frage nach veganer Verpflegung in staatlichen Einrichtungen umstritten.

Die österreichische Entscheidung wird mit Spannung erwartet - sie könnte einen Präzedenzfall für den gesamten deutschsprachigen Raum schaffen.

Weiterführende Artikel: