Am übersichtlichsten ist die Situation im Lebensmittelbereich. Hier findet man vorwiegend Carnaubawachs (E 903), das aus der Carnaubapalme gewonnen wird und somit vegan ist, und Bienenwachs (E 901), das offensichtlich nicht vegan ist. Wesentlich seltener kommen Wachse auf Mineralölbasis – zB. Polyethylenwachsoxidate (E 914) oder mikrokristallisiertes Wachs (E 905) zum Einsatz. Da die Kennzeichnungspflich für Zutaten bei Lebensmitteln strenger ist als in anderen Bereichen, behält man hier relativ leicht den Überblick.

Nicht ganz so einfach – aber dennoch machbar – ist das bei Kosmetikprodukten. Hier sind auch andere Wachsarten erlaubt, etwa Candelillawachs (E 902, vegan), Japanwachs (vegan) oder verschiedene Wollwachse (nicht vegan). Auch hier ist die Kennzeichnungspflicht glücklicherweise ausreichend streng, um eine Unterscheidung zu ermöglichen.

Kerzen bestehen (chemisch gesehen) meist nicht aus Wachs und sind damit ein anderes Thema.

-Ag