Der Kärntner Waldbesitzer hat sich durch alle Instanzen durchgekämpft, um zu verhindern, dass auf seinem Wald gejagt wird. Er lebt vegan und wollte das Jagen aus moralischen Gründen verbieten. Nun hat der Verfassungsgerichtshof entschieden – und zwar dagegen.

Gerichts-Begründung

Der Verfassungsgerichtshof hat dem Waldbesitzer nun abblitzen lassen und entschieden, dass es „nicht unverhältnismäßig“ sei, „wenn der Gesetzgeber für die Jagdfreistellung seines Grünstückes (…) dessen Umzäunung verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.“ So hat sich der VfGH leider gegen die Forderung des Waldbesitzers entschieden. Alles einzuzäunen ist ja auch nicht im Sinne der Waldbewohner, die sich frei bewegen wollen.

Wald einzäunen

Was können VeganerInnen nun machen, wenn sie nicht wollen, dass in ihrem Waldstück gejagt wird? Der VfGH sieht nur eine Möglichkeit: Der Besitzer müsste sein gesamtes Grundstück einzäunen, wenn er verhindern möchte, dass die Jäger dort jagen gehen. Mit den Jägern persönlich ins Gespräch zu treten wäre auch eine Möglichkeit. In vielen Fällen wird man da leider auch auf Unverständnis stoßen.

Tierschützer kämpfen weiter

Der Verein der Wiener Tierschützer wehrt sich jetzt gegen das Urteil und startet eine Bürgerinitiative. Der vegane Waldbesitzer hatte schließlich viele weitere Unterstützer, die ebenfalls die Jagd auf ihren Grundstücken untersagen wollen und sei damit kein Einzelfall. Daher wolle der Verein nun selbst aktiv werden.

Wir halten weiter die Daumen!